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Wenn Sie Ihren Mitarbeitern zusätzliche Gesundheitsleistungen bieten möchten

Gesundheit als betriebliche Zusatzleistung

Mit einer betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung können Unternehmen ihren Mitarbeitern zusätzliche Gesundheitsleistungen anbieten, die den bestehenden Kranken­ver­si­che­rungsschutz ergänzen.

Je nach gewähltem Tarif können beispielsweise Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen, Vorsorgeuntersuchungen oder weitere ambulante Behandlungen enthalten sein. Welche Leistungen angeboten werden und wie die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung gestaltet wird, hängt vom gewählten Versorgungskonzept ab.


Betriebliche Kranken­ver­si­che­rung

Betriebliche Krankenversicherung

Belohnen Sie Ihre Mitarbeiter 

Die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung funktioniert ganz einfach: Als Arbeitgeber spendieren Sie Ihren Mitarbeitern einen privaten Krankenzusatzschutz, der die Leistungslücken der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung finanziell schließt – zum Beispiel beim Zahnersatz und bei Sehhilfen, in der Klinik und beim Heilpraktiker, durch ein festes Krankentagegeld und einen leistungsstarken Auslandskrankenschutz.

Imagegewinn für Ihr Unternehmen
Mit einer betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung bieten Sie Ihren Beschäftigten eine attraktive Extraleistung zusätzlich zum Gehalt. So gewinnen Sie gute Mitarbeiter, binden die bestehende Belegschaft an die Firma, beweisen soziales Engagement für Ihr Personal und fördern so das positive Image des Unternehmens. Der Verwaltungsaufwand der betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung ist denkbar gering, die Beiträge können Sie als Betriebsausgaben steuermindernd verbuchen.

Ausgezeichnete Alternative zur Gehaltserhöhung
Aus Sicht Ihrer Mitarbeiter ist die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung eine lukrative Alternative zur Gehaltserhöhung. Denn wegen der Steuer- und Sozialversicherungsabzüge kommen von einer Bruttolohn-Erhöhung oft nur 60 Prozent auf dem Gehaltskonto an. Wenn Sie die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung für mehrere Mitarbeiter abschließen, können Sie kostengünstige Gruppenangebote nutzen. Ehepartner und Kinder Ihrer Arbeitnehmer sind je nach Tarif mitversichert. Verlässt ein Mitarbeiter den Betrieb, kann er seine Police problemlos selbst weiterführen.


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Weitere Absicherungen für Ihr Unternehmen finden Sie in der Übersicht für Unternehmen.