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Betriebliche Kranken­ver­si­che­rung für Ihre Mitarbeitenden

Stärken Sie die Gesundheitsvorsorge und bieten Sie Ihrem Team zusätzliche Leistungen

Mit einer betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung können Unternehmen ihren Mitarbeitenden ergänzenden Gesundheitsschutz bieten. Je nach Tarif sind beispielsweise zusätzliche Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen, Vorsorge oder ambulante Behandlungen möglich. Damit schaffen Sie einen attraktiven Mehrwert und stärken gleichzeitig Ihre Arbeitgeberposition.

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Betriebliche Kranken­ver­si­che­rung

Betriebliche Krankenversicherung

Belohnen Sie Ihre Mitarbeiter 

Die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung funktioniert ganz einfach: Als Arbeitgeber spendieren Sie Ihren Mitarbeitern einen privaten Krankenzusatzschutz, der die Leistungslücken der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung finanziell schließt – zum Beispiel beim Zahnersatz und bei Sehhilfen, in der Klinik und beim Heilpraktiker, durch ein festes Krankentagegeld und einen leistungsstarken Auslandskrankenschutz.

Imagegewinn für Ihr Unternehmen
Mit einer betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung bieten Sie Ihren Beschäftigten eine attraktive Extraleistung zusätzlich zum Gehalt. So gewinnen Sie gute Mitarbeiter, binden die bestehende Belegschaft an die Firma, beweisen soziales Engagement für Ihr Personal und fördern so das positive Image des Unternehmens. Der Verwaltungsaufwand der betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung ist denkbar gering, die Beiträge können Sie als Betriebsausgaben steuermindernd verbuchen.

Ausgezeichnete Alternative zur Gehaltserhöhung
Aus Sicht Ihrer Mitarbeiter ist die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung eine lukrative Alternative zur Gehaltserhöhung. Denn wegen der Steuer- und Sozialversicherungsabzüge kommen von einer Bruttolohn-Erhöhung oft nur 60 Prozent auf dem Gehaltskonto an. Wenn Sie die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung für mehrere Mitarbeiter abschließen, können Sie kostengünstige Gruppenangebote nutzen. Ehepartner und Kinder Ihrer Arbeitnehmer sind je nach Tarif mitversichert. Verlässt ein Mitarbeiter den Betrieb, kann er seine Police problemlos selbst weiterführen.


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AK

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