Im Arbeitsalltag können Personen verletzt, fremde Sachen beschädigt oder daraus weitere Schäden verursacht werden. Daraus können erhebliche Schadenersatzansprüche gegen das Unternehmen entstehen.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung prüft geltend gemachte Ansprüche, übernimmt berechtigte Forderungen im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Ich berücksichtige bei der Auswahl insbesondere Ihre Tätigkeit, die betrieblichen Risiken und den benötigten Leistungsumfang.

Vor Haftungsrisiken schützen Sie sich und Ihr Unternehmen am besten durch eine Betriebshaftpflichtversicherung - denn das Bürgerliche Gesetzbuch sagt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."
Die Haftpflicht bietet Schutz
Die Betriebshaftpflicht versichert alle Aktivitäten, die üblicherweise dem Geschäftszweck dienen. Mitversichert sind neben dem Inhaber auch seine Mitarbeiter. Die Betriebshaftpflichtversicherung leistet beispielsweise, wenn es durch Montagefehler zu Folgeschäden beim Kunden kommt oder während der Arbeit Unbeteiligte geschädigt werden.
Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung sind zum Abschluss einer speziellen Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet - dazu gehören Architekten, Steuerberater und Ärzte. Selbständige in beratenden Berufen, die durch Fehlberatungen Vermögensschäden bei ihren Kunden verursachen können, sollten sich durch eine Vermögensschadenhaftpflicht schützen.
Die Umwelthaftpflichtversicherung sichert das Risiko von Umweltschäden ab. Eine Produkthaftpflichtversicherung ersetzt Schäden durch fehlerhafte, vom Unternehmen gelieferte Waren und Leistungen - solche Schäden sind in der klassischen Betriebshaftpflichtversicherung nicht erfasst.
Das hängt von Ihrer Branche und Tätigkeit ab. Bestimmte Berufsgruppen wie Architekten, Steuerberater oder Ärzte sind gesetzlich zum Abschluss einer speziellen Berufshaftpflicht verpflichtet – für die meisten anderen Branchen reicht eine gut abgestimmte Betriebshaftpflicht. Ich prüfe das gerne für Ihre konkrete Tätigkeit.
Nein, das deckt die klassische Betriebshaftpflicht nicht ab – dafür gibt es die Produkthaftpflichtversicherung, die sich in der Regel ergänzend abschließen lässt.
Mitarbeiter sind in einer Betriebshaftpflichtversicherung üblicherweise automatisch mitversichert, solange der Schaden im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit entstanden ist.
Nicht unbedingt – reine Vermögensschäden durch Fehlberatung sind oft nicht Teil der klassischen Betriebshaftpflicht. Hierfür ist meist eine Vermögensschadenhaftpflicht sinnvoll, die ich Ihnen bei Bedarf ergänzend erkläre.
Zurück zur Übersicht für Unternehmen.