Die gesetzliche Unfallversicherung deckt vieles ab – aber eben nicht alles, und oft nicht ausreichend. Als Ihr Versicherungsmakler zeige ich Ihnen, wie sich der Schutz Ihrer Mitarbeiter mit einer Gruppenunfallversicherung gezielt und wirtschaftlich sinnvoll erweitern lässt.

Mit einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung können Arbeitgeber den Versicherungsschutz der eigenen Mitarbeiter erhöhen und dadurch nicht nur die Sozialleistungen des Unternehmens verbessern, sondern zugleich können Unternehmen auch von steuerlichen Vorteilen profitieren. Dabei kommt eine solche Versicherung für viele Kosten rund um den Unfall und ebenso für die Folgekosten auf.
Ein Unfall kann auch während der Arbeit oder auf dem Weg dorthin schnell passieren und damit für das Unternehmen sowie für den Mitarbeiter weitreichende finanzielle Folgen haben. Das Unternehmen selbst muss sich um adäquaten Ersatz kümmern und für den Mitarbeiter können die Folgen eines Unfalls dazu führen, dass dieser Einkommenseinbußen hinnehmen oder sogar kostenintensive Umbauten vornehmen muss. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung reicht an dieser Stelle häufig nicht aus, um die Kosten in angemessenem Umfang zu decken. Arbeitgeber können diesen Versicherungsschutz aber durch den Abschluss einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung erhöhen und damit für mehr soziale Sicherheit der Mitarbeiter sorgen.
Das besondere an einer Gruppenversicherung ist, dass Unternehmen diese für ihre Mitarbeiter zu besonders günstigen Konditionen erhalten können. Insbesondere gegenüber dem Einzelabschluss können meist viele Kosten eingespart werden. Zugleich können die gewünschten Tarifdetails in der Regel sehr individuell angepasst werden, wodurch das Unternehmen selbst entscheiden kann, welche Bestandteile die betriebliche Gruppenunfallversicherung haben soll. Zu den Leistungen können zum Beispiel Versicherungsleistungen ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent zählen oder eine lebenslange monatliche Unfallrente. Der Versicherungsschutz kann dabei für Unfälle während der Arbeitszeit gelten, aber ebenso für Wegeunfälle ausgeweitet werden. Sogar der private Bereich lässt sich mit dieser Art Versicherung integrieren, wodurch Mitarbeiter einen umfassenden Versicherungsschutz erhalten können.
Bei einer Gruppenunfallversicherung werden in der Regel alle Mitarbeiter oder definierte Mitarbeitergruppen gemeinsam versichert, ohne einzelne Gesundheitsprüfungen. Das macht den Abschluss unkompliziert und die Konditionen günstiger als bei Einzelverträgen.
Das ist frei wählbar. Der Versicherungsschutz lässt sich auf die Arbeitszeit und den Arbeitsweg begrenzen oder auf den privaten Bereich rund um die Uhr ausweiten – je nachdem, welchen Umfang Sie Ihren Mitarbeitern bieten möchten.
Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein. Die genaue Ausgestaltung hängt von der individuellen Situation Ihres Unternehmens ab – das kläre ich gerne im persönlichen Gespräch mit Ihnen.
Der Versicherungsschutz ist an das Beschäftigungsverhältnis geknüpft und endet in der Regel mit dem Austritt. Details dazu regelt der jeweilige Vertrag, den ich mit Ihnen gemeinsam durchgehe.