Beitrag sparen
Mit einem Versicherungswechsel können Sie Beiträge einsparen.
Es ist wieder soweit und Sie können Ihre Kfz-Versicherung bis zum 30.11. optimieren und wechseln.
Wann macht der Wechsel Sinn und was gibt es zu beachten?
Beitrag sparen
Mit einem Versicherungswechsel können Sie Beiträge einsparen.
Besserer Leistungsumfang
Die Versicherungstarife entwickeln sich immer weiter. Mit einem Versicherungswechsel können Sie sich besseren oder für Sie passenderen Schutz erhalten.
Besserer Service
Die Service-Leistungen sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Mit einem Versicherungswechsel können Sie sich bessere oder für Sie passendere Service-Leistungen sichern.
Durch die Best-Leistungs-Garantie sind im Versicherungsfall Risiken mitversichert, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages nicht eingeschlossen sind, aber durch einen leistungsstärkeren Kfz-Tarif eines anderen in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherers eingeschlossen wären.
Mit dem Rabattschutz bleibt der Schadenfreiheitsrabatt auch dann erhalten, wenn es zu einem belastenden Schaden kommt. Der Vertrag wird dann trotz des Schadens im Folgejahr in die bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft, so, als ob Sie den Schaden nicht gemeldet hätten.
Damit sichern Sie Schäden ab, die Sie mit Ihrem versicherten Auto an Ihren eigenen Sachen
verursachen.
Ihre Kfz-Versicherung wechseln können Sie immer zum Ende des laufenden Kfz-Versicherungsvertrages, die meisten laufen zum Ende eines Kalenderjahres aus- also am 31. Dezember. Die Frist zum Vertragsende beträgt 1 Monat. Der Stichtag ist der 30. November. Ihre Versicherung muss Ihre Kündigung bis zu diesem Datum erhalten haben.
Die Vertragslaufzeit kann jedoch auch vom Kalenderjahr abweichen. In diesen Fällen beginnt der Versicherungsschutz zum Wunschdatum und läuft zwölf Monate.
Wenn Ihr Kfz-Versicherer den Beitrag erhöht, dürfen Sie den Vertrag durch das Sonderkündigungsrecht beenden und Ihre Autoversicherung wechseln.
Im Kündigungsschreiben geben Sie in diesem Fall „wegen Beitragserhöhung” als Grund für den Wechsel an. Die Frist der Beitragserhöhung beträgt 1 Monat. Sie beginnt an dem Tag, an dem Ihnen die Gesellschaft die Beitragserhöhung mitteilt.
Übrigens: Die einmonatige Sonderkündigungsfrist gilt auch im Schadensfall – auch hier nach der entsprechenden Mitteilung des Versicherers.
Für den Versicherungsvergleich benötigen Sie:
Informationen zum Fahrzeug, zu den Fahrern, zur bisherigen Versicherung, zur jährlichen Fahrleistung, zu etwaigen Schäden und zu Ihren Schadenfreiheitsklassen.
Das sollten Sie beachten:
Achten Sie darauf, dass der Wechsel der Autoversicherung lückenlos ist.

Mit freundlichen Grüßen
Achim Keller
Inhaber | Versicherungsmakler
Achim Keller Versicherungsmakler
Nürnberger Str. 15, 92533 Wernberg-Köblitz
Tel: +49 (0) 9604 909820
E-Mail: info@keller-makler.de
Website: www.keller-makler.de
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Erstinformation gemäß § 15 VersVermV
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO
Registrierungsnummer: D-B776-QM1QH-32
Eintragung im Vermittlerregister: www.vermittlerregister.info
Die gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation einschließlich Angaben zu Beteiligungen, Schlichtungsstellen und Beschwerdemöglichkeiten können Sie hier herunterladen: Erstinformation gemäß § 15 VersVermV.