Ergänzen Sie Ihren gesetzlichen Zahnschutz mit Leistungen, die zu Ihnen passen
Zahnersatz, Zahnbehandlungen und professionelle Zahnreinigungen können schnell hohe Kosten verursachen. Eine Zahnzusatzversicherung kann die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sinnvoll ergänzen und Ihren Eigenanteil reduzieren. Je nach Tarif sind beispielsweise Leistungen für Zahnersatz, Implantate, Inlays oder Prophylaxe versicherbar.
Ich prüfe Ihre persönliche Situation und zeige Ihnen verständlich, welcher Tarif zu Ihren Bedürfnissen passt.
Vereinbaren Sie jetzt Ihre persönliche Beratung zur Zahnzusatzversicherung.

Schöne Zähne sind teuer. Hochwertigen Zahnersatz zahlen Sie als Kassenpatient zum großen Teil aus eigener Tasche. Die private Zahnzusatzversicherung hilft, Ihre Kosten niedrig zu halten. Bis zu 100 Prozent Ihres Eigenanteils werden Ihnen je nach Anbieter und Tarif erstattet. Je nach Vertrag leistet die Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz, Implantate, Keramikverblendungen und Inlays. Hochwertige Tarife zahlen sogar regelmäßige Zahnreinigung und Kieferorthopädie.
Welche Leistungen brauchen Sie?
Klären Sie vor Abschluss der Zahnzusatzversicherung, welche Leistungen Sie wirklich brauchen. Wer Wert auf festen Zahnersatz legt, sollte eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die Implantate einschließlich des erforderlichen Knochenaufbaus bezuschusst. Schönheitsbewußte versichern Keramiklösungen auch im Backenzahnbereich. Zahnzusatzversicherungen für Kinder sollten kieferorthopädische Leistungen wie hochwertige Zahnklammern übernehmen.
Wichtig: Bekannte Probleme nicht verschweigen, sonst riskiert man den Versicherungsschutz für die Vorschäden.
Ja, gerade weil der Abschluss bei gesunden Zähnen unkomplizierter ist und niedrigere Beiträge möglich sind. Spätere Behandlungen sind dann meist bereits mitversichert.
Viele Tarife sehen eine Wartezeit von mehreren Monaten vor, bevor die volle Leistung für Zahnersatz greift. Bereits geplante Behandlungen sollten deshalb rechtzeitig berücksichtigt werden.
Das hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Bei bereits konkret geplanten Behandlungen kann die Erstattung eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Ja, viele Tarife begrenzen die Erstattungshöhe in den ersten ein bis drei Jahren, um Missbrauch bereits geplanter Behandlungen zu vermeiden.
Ja, insbesondere im Hinblick auf Kieferorthopädie können sich frühzeitig abgeschlossene Kindertarife finanziell lohnen.
Inlays und Onlays gelten als hochwertigerer Zahnersatz und werden von der gesetzlichen Kasse meist nur als einfache Füllung bezuschusst. Eine Zahnzusatzversicherung kann diese Differenz ausgleichen.
Lassen Sie uns gemeinsam klären, welche Erstattungshöhe und Bausteine zu Ihrer Situation passen – verständlich, ohne Verkaufsdruck.