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Betriebliche Kranken­ver­si­che­rung

Betriebliche Krankenversicherung

Belohnen Sie Ihre Mitarbeiter 

Die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung funktioniert ganz einfach: Als Arbeitgeber spendieren Sie Ihren Mitarbeitern einen privaten Krankenzusatzschutz, der die Leistungslücken der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung finanziell schließt – zum Beispiel beim Zahnersatz und bei Sehhilfen, in der Klinik und beim Heilpraktiker, durch ein festes Krankentagegeld und einen leistungsstarken Auslandskrankenschutz.

Imagegewinn für Ihr Unternehmen
Mit einer betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung bieten Sie Ihren Beschäftigten eine attraktive Extraleistung zusätzlich zum Gehalt. So gewinnen Sie gute Mitarbeiter, binden die bestehende Belegschaft an die Firma, beweisen soziales Engagement für Ihr Personal und fördern so das positive Image des Unternehmens. Der Verwaltungsaufwand der betrieblichen Kranken­ver­si­che­rung ist denkbar gering, die Beiträge können Sie als Betriebsausgaben steuermindernd verbuchen.

Ausgezeichnete Alternative zur Gehaltserhöhung
Aus Sicht Ihrer Mitarbeiter ist die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung eine lukrative Alternative zur Gehaltserhöhung. Denn wegen der Steuer- und Sozialversicherungsabzüge kommen von einer Bruttolohn-Erhöhung oft nur 60 Prozent auf dem Gehaltskonto an. Wenn Sie die betriebliche Kranken­ver­si­che­rung für mehrere Mitarbeiter abschließen, können Sie kostengünstige Gruppenangebote nutzen. Ehepartner und Kinder Ihrer Arbeitnehmer sind je nach Tarif mitversichert. Verlässt ein Mitarbeiter den Betrieb, kann er seine Police problemlos selbst weiterführen.


Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

Flexible Vorsorge mit staatlicher Förderung
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine der wichtigsten Möglichkeiten für Arbeitnehmer, zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorzusorgen. Hier zahlt entweder der Arbeitgeber Beiträge in eine Alters­vorsorge (arbeitgeberfinanzierte bAV) oder der Arbeitnehmer investiert über eine Entgeltumwandlung einen Teil seines Bruttogehalts in eine bAV. Diese Form der Alters­vorsorge bietet steuerliche Vorteile, kann durch Zuschüsse des Arbeitgebers ergänzt werden und hilft, die Versorgungslücke im Alter zu schließen.

Durchführungswege der bAV

  • Direktversicherung: Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Die Beiträge können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung geleistet werden. Diese Form ist besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen beliebt.
  • Pensionskasse: Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Sie unterliegt der Versicherungsaufsicht und bietet eine kollektive Alters­vorsorge.
  • Pensionsfonds: Diese haben größere Freiheiten bei der Kapitalanlage und können einen höheren Aktienanteil halten, was potenziell höhere Renditen ermöglicht, aber auch mit höheren Risiken verbunden ist.
  • Direktzusage (Pensionszusage): Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer im Ruhestand eine bestimmte Leistung zu zahlen. Hierfür bildet er Rückstellungen in der Bilanz. Die Auszahlung erfolgt direkt aus dem Betriebsvermögen.
  • Unterstützungskasse: Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die außerhalb der Bilanz des Unternehmens agiert. Sie bietet flexible Gestaltungsmöglichkeiten, ist jedoch oft komplexer in der Verwaltung.
  • Sozialpartnermodell: Eine tarifvertraglich geregelte betriebliche Alters­vorsorge ohne Arbeitgeberhaftung. Das SPM existiert seit 2018 in Deutschland und kann nur von tarifgebundenen Unternehmen genutzt werden.

Wer kann eine bAV abschließen?

Grundsätzlich steht die betriebliche Altersversorgung allen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern offen. Seit 2002 haben sie in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV über Entgeltumwandlung, sodass sie einen Teil ihres Bruttogehalts für die Alters­vorsorge verwenden können.

Arbeitgeber sind verpflichtet, dieses Modell anzubieten, können aber selbst entscheiden, über welchen Durchführungsweg die bAV umgesetzt wird. In vielen Fällen beteiligt sich der Arbeitgeber freiwillig mit eigenen Zuschüssen (seit 2019 gesetzliche Pflicht) an den Beiträgen oder leistet sogar vollständig arbeitgeberfinanzierte Beiträge.

Vorteile für Arbeitnehmer

Ein wichtiger Vorteil ist die steuerliche Behandlung, denn Beiträge zur bAV sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuer- und sozialabgabenfrei. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer durch eine bAV (über das Bruttogehalt) effektiv mehr für ihre Alters­vorsorge zurücklegen können, als wenn sie das gleiche Geld privat (aus dem Nettogehalt) sparen würden. Zudem müssen Arbeitgeber bei Entgeltumwandlungen seit 2019 einen Zuschuss von 15 Prozent auf die umgewandelten Beiträge zahlen, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Dies erhöht das angesparte Kapital und sorgt für eine bessere Rente im Alter.

Ein weiterer Vorteil der bAV ist ihre Sicherheit. Die Beiträge werden entweder über Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men oder über betriebliche Versorgungseinrichtungen angelegt, wodurch langfristig stabile Rentenzahlungen möglich sind.

Fördermöglichkeiten der bAV

Der Staat fördert die bAV auf unterschiedlichen Wegen:

  • Steuerfreiheit: Beiträge zur bAV sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Im Jahr 2025 entspricht dies einem monatlichen Betrag von bis zu 644 Euro.
  • Sozialabgaben: Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2025: 322 Euro pro Monat) können sozialabgabenfrei in die bAV eingezahlt werden. Dies reduziert die Abzüge für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
  • Förderung für Geringverdiener: Arbeitgeber, die für Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 2.575 Euro Beiträge in die bAV einzahlen, erhalten einen staatlichen Zuschuss von 30 Prozent auf den geleisteten Beitrag, bis zu einem maximalen Förderbetrag von 288 Euro pro Jahr.

Besteuerung, Grundsicherung und Jobwechsel

Auch wenn die bAV zahlreiche Vorteile bietet, gibt es einige Punkte, die Arbeitnehmer beachten sollten. So unterliegen Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung der vollen Steuerpflicht. Das bedeutet, dass die Rentenleistungen im Alter nachgelagert besteuert werden, wodurch sich die effektive Rentenhöhe verringern kann.

Zudem müssen gesetzlich krankenversicherte Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung auf ihre Betriebsrente zahlen. Hier gilt seit 1. Januar 2025 ein Freibetrag von 187,25 Euro pro Monat, bis zu dem keine Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge fällig werden.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine bAV in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers mitzunehmen (Portabilität) oder privat weiterzuführen. Hierbei sind jedoch bestimmte Bedingungen zu erfüllen, und es ist sinnvoll, frühzeitig mit dem neuen Arbeitgeber über eine Fortführung der Alters­vorsorge zu sprechen. Wer die bAV nicht mitnehmen kann oder will, sollte sich über alternative Fortführungsoptionen informieren.

Seit 2018 dürfen Betriebsrentner einen Freibetrag von mindestens 100 Euro und maximal 200 Euro behalten, ohne dass diese Leistungen auf die Grundsicherung angerechnet werden. Das bedeutet, dass auch Arbeitnehmer mit niedrigen Rentenansprüchen von einer bAV profitieren können, ohne dass ihre zusätzlichen Einkünfte vollständig mit der Grundsicherung verrechnet werden.

Baustein zur Alters­vorsorge

Die betriebliche Altersversorgung bietet flexible Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen und dabei steuerliche Vorteile und Zuschüsse vom Arbeitgeber zu nutzen. Insbesondere die garantierten Leistungen und die staatliche Förderung machen die bAV zu einer effektiven Form der Alters­vorsorge.

Die Wahl des richtigen Durchführungswegs kann einen großen Einfluss auf die Flexibilität und Rentabilität der Alters­vorsorge haben. Um die optimale Lösung zu finden, ist eine professionelle Beratung empfehlenswert. Sie kann dabei helfen, die besten Optionen zu identifizieren und die individuellen Vorteile der bAV voll auszuschöpfen. Eine frühzeitige Entscheidung für die richtige Alters­vorsorge kann entscheidend dazu beitragen, den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern und finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten.


Krankentagegeld

Krankentagegeld

Krankentagegeld schützt auch nach Ende der Lohnfortzahlung 

Wenn Sie länger als sechs Wochen krank sind, zahlt Ihr Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn und maximal 128,63 Euro (Wert 2025) je Krankheitstag. Bei längerer Erkrankung können Sie deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.

Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst
Das Krankentagegeld schützt Sie vor Einkommensausfall bei Krankheit. Das ist besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen. Die Höhe Ihres Krankengeldanspruchs vereinbaren Sie individuell. Der Versicherer springt ein, sobald die Lohnzahlung Ihres Arbeitgebers endet, also ab der siebten Krankheitswoche. Besonders günstige Beiträge sichern Sie sich mit einer längeren Karenzzeit - das ist der Zeitraum nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, in dem noch kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht.

Achtung: Das Krankentagegeld ist nicht identisch mit dem Krankenhaustagegeld. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt.


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