Häufige gestellte Fragen

 

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Wer kann Mandant werden bzw. wer ist hierfür nicht geeignet?

Grundsätzlich jeder, der an einer Zusammenarbeit interessiert ist, es spielt dabei keine Rolle, ob Sie arm oder reich sind. Wichtig ist, dass Sie in vollumfänglich mit uns zusammenarbeiten möchten.

Für wen ist eine Zusammenarbeit nicht geeignet?

Sie halten lediglich nach der billigsten Kfz-Versicherung Ausschau?  Und wollen sonst keine weitere Zusammenarbeit. In diesem Fall gibt es für Sie sicher bessere Lösungen.

Wie ist die übliche Vorgehensweise?

Zunächst besprechen wir bei einem ersten Termin, welche Absicherungswünsche Sie haben und wie diese von mir dargestellt werden können. Dabei finden wir auch heraus, ob es menschlich passt und einer vernünftigen Zusammenarbeit nicht im Wege steht.

Entstehen zusätzliche Kosten?

Nach dem Abschluss eines Vertrages werde ich für meine Tätigkeit vom jeweiligen Produktgeber in Form einer Courtage oder Provision vergütet. Eine zusätzliche Vergütung in Form eines Honorars oder Pauschalen ist derzeit nicht angedacht.

Wie werden Versicherungsprodukte ausgewählt?

Als Sachwalter des Kunden wähle ich aufgrund des Marktüberblicks das passende, optimale Angebot aus. Versicherer, deren Produkte von mir vermittelt werden, müssen also für Kunden ein besonders gutes Angebot aus Preis und Leistung bieten. Sollte dieses Angebot nicht bzw. nicht mehr passen, wird der Versicherer im Produktportfolio nicht weiter berücksichtigt.

Unterlagen zum Maklervertrag

Weshalb benötigen wir einen Maklerauftrag?

Die Maklerunterlagen sind die Grundlage unserer Zusammenarbeit und bestehen aus Maklerauftrag, Datenschutzerklärung und Maklervollmacht, in der Regel sind diese Unterlagen individuell je nach gewünschter Zusammenarbeit ausgestaltet.

Der Maklervertrag: in diesem sind unsere gegenseitigen Rechte und Pflichten erläutert.

Die Datenschutzerklärung umfasst die Datenverarbeitung, also z.B. an wen ich ihre Daten weitergeben darf bzw. muss.

Die Maklervollmacht wird bei der Kommunikation mit dem jeweiligen Versicherer benötigt, damit dieser erkennen kann, dass ich in Ihrem Auftrag handle.

Der Maklerauftrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Mandanten jederzeit mit sofortiger Wirkung in Textform beendet werden. 

Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler

Versicherungsvertreter arbeitet nur für eine Gesellschaft:

Ein Versicherungsvertreter vertreibt Verträge für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft. Dafür bekommt er vom Versicherer eine Provision. Der Vertreter muss dem Kunden das Versicherungsprodukt verkaufen, das sein Auftraggeber anbietet. Als Kunde können Sie also nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, um den günstigsten Vertrag zu finden.

Der Ver­sicherungs­makler vertritt die Interessen des Kunden:

Der Ver­sicherungs­makler ist nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden. Er vertritt die Interessen des Kunden. Der Ver­sicherungs­makler kennt den Markt genau, berät seinen Kunden bedarfsgerecht und besorgt kostengünstige Versicherungsangebote. Das kostet den Kunden kein Geld, denn der Makler bekommt seine Provision vom jeweiligen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men.

 

 

 


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Achim Keller Versicherungsmakler hat 4,96 von 5 Sternen 76 Bewertungen auf ProvenExpert.com