Kfz-Versicherungen


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PKW Versicherung

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Campingfahrzeuge

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#Auto


PKW Versicherung

Wer sich ein Auto zulegt, muss es ver­sichern. Die Kfz-Haft­pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben – ohne Nachweis eines Haft­pflichtschutzes geht schon bei der Zulassung nichts. Die Haft­pflicht tritt immer dann ein, wenn Sie schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigen. Teil- oder Vollkasko können freiwillig abgeschlossen werden. Kaskoversicherungen zahlen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug.


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Auto­ver­si­che­rung

Autoversicherung

Wenn Sie sich ein Auto zulegen, müssen Sie es ver­sichern. Die KFZ-Haft­pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben - ohne Nachweis eines Haft­pflichtschutzes geht schon bei der Zulassung nichts. Die Haft­pflicht tritt immer dann ein, wenn Sie schuldhaft einen anderen Verkehrsteilnehmer schädigen. Teil- oder Vollkasko können freiwillig abgeschlossen werden. Kaskoversicherungen zahlen auch für Schäden am eigenen Fahrzeug.

Viele Faktoren bestimmen den Beitrag
Die Höhe der Beiträge zur KFZ-Versicherung hängt von vielen Faktoren ab - vom Zeitraum, den Sie bereits unfallfrei zurückgelegt haben, von Fahrzeugtyp und Regionalklasse, von der gewünschten Selbstbeteiligung und davon, ob Sie als Garagenbesitzer, Wenignutzer oder Beamter besondere Prämiennachlässe in Anspruch nehmen können.

Als Fahranfänger zahlen Sie weniger, wenn Sie Ihren PKW zunächst als Zweitwagen der Eltern anmelden und den Vertrag später umschreiben lassen. Cabriofahrer sparen durch Nutzung eines Saisonkennzeichens.

KFZ-Haft­pflichtversicherung

Ob PKW, LKW oder Motorrad - ohne eine Haft­pflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Der Haft­pflichtschutzschutz ist unabdingbar, damit im Falle eines Unfalls das Opfer angemessen entschädigt werden kann.

Die KFZ-Haft­pflicht zahlt für alle Schäden, die Sie anderen beim Gebrauch Ihres Fahrzeugs zufügen. Das können Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder im Fall bleibender Gesundheitsschäden auch eine lebenslange Rente sein.

Natürlich sind auch die Kosten für Abschleppen und Reparatur oder die Wiederbeschaffungskosten für das Fahrzeug des schuldlosen Unfallgegners versichert. Braucht der Geschädigte während der Reparaturzeit einen Mietwagen, wird auch dieser innerhalb bestimmter Grenzen von der KFZ-Haft­pflicht des Verursachers bezahlt.

Hohe Deckungs­summen im Schadensfall
Außerdem prüft die Haft­pflichtversicherung grundsätzlich, ob die Ansprüche des Unfallopfers berechtigt sind - unberechtigte oder überhöhte Forderungen wehrt sie mit juristischen Mittel ab.

Als Mindestversicherungssumme sieht der Gesetzgeber in der KFZ-Haft­pflicht 7,5 Millionen Euro pro Person vor. Sachschäden müssen bis 1,12 Millionen Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro. Die vertraglichen Deckungs­summen der Versicherer sind in der Praxis jedoch deutlich höher.

Teil- und Vollkasko

Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildkollision oder Glasbruch. Außerdem ist z.B. bei Diebstahl oder Zerstörung das serienmäßige Zubehör Ihres Wagens mitversichert. Was im Einzelfall zum Zubehör zählt, können Sie den Versicherungsbedingungen entnehmen.

Einige Versicherer ersetzen auch die immer häufigeren Schäden durch Marderbisse. Tipp: Durch Abschluss einer Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung im Schadensfall können Sie Ihre Prämie senken.

Die Vollkasko zahlt auch selbst verursachte Schäden
Die Vollkaskoversicherung umfasst grundsätzlich alle Schäden an Ihrem Fahrzeug, also auch solche, die durch einen selbst verschuldeten Unfall entstehen. Auch Vandalismusschäden, wie zerkratzter Lack oder zerbeulte Türen, werden von Ihrer Vollkasko reguliert.

Wenn Sie Ihre KFZ-Vollkasko in Anspruch nehmen - und zwar nicht für Teilkaskoschäden - wird Ihr Versicherungsvertrag zurückgestuft, im folgenden Jahr steigt dadurch die Prämie. Wie in der Teilkasko sind auch in der Vollkaskoversicherung Selbstbeteiligungen üblich. Wegen der vergleichsweise hohen Prämie lohnt sich eine Vollkaskoversicherung vor allem für neue Fahrzeuge.

Die Kosten

Typenklassen in der Haft­pflicht, Teil- und Vollkasko
Die Beiträge zur KFZ-Versicherung berechnen sich zunächst nach dem Fahrzeugtyp. Jedes Fahrzeug wird einer bestimmten Typklasse in der Haft­pflicht und zwei weiteren Typklassen für Teil- und Vollkasko zugeordnet.

Diese Typklassen spiegeln den Schadenverlauf der verschiedenen Fahrzeuge in den vergangenen Jahren wider. Je niedriger die Typklasse Ihres Fahrzeugs, desto günstiger ist auch die Prämie.

Auch der Wohnort hat Einfluss auf die Prämie. Die Prämienhöhe der KFZ-Versicherung hängt auch vom Wohnort ab - die unterschiedlichen Regionalklassen orientieren sich am Schadenverlauf in den einzelnen deutschen Zulassungsbezirken. In der Regionalstatistik für die Kaskoversicherung werden auch örtliche Besonderheiten wie Hochwasser, Hagel oder Diebstahlhäufigkeit berücksichtigt.

Die Umstufung in günstigere oder teurere Regionalklassen findet zu jedem 1. Oktober statt. Etwa zwei Drittel aller Verträge bleiben in jedem Jahr allerdings davon unberührt.

Schadenfreiheitsrabatt

Anfänger am Steuer zahlen in der KFZ-Haft­pflicht- und der Vollkaskoversicherung höhere Beiträge als „alte Hasen“, die schon viele Jahre unfallfrei unterwegs sind. Wenn Sie Ihre Versicherung lange Zeit nicht in Anspruch nehmen, sinkt die Prämie erheblich. Langjährig unfallfreie Fahrer zahlen im besten Fall nur noch 20 Prozent.

Kleine Schäden selbst zahlen?
Schadenfreiheitsklassen und Rückstufungsregeln können bei verschiedenen Versicherern unterschiedlich sein. Rückstufungen sind übrigens vermeidbar, wenn man kleine Schäden aus der eigenen Tasche zahlt - denn nicht die Schadenhöhe, sondern allein die Zahl der verursachten Schäden entscheidet über den Rabatt.

Ihr Versicherer erteilt Auskunft darüber, ob es sich für Sie lohnt, einen kleineren Schaden selbst zu übernehmen. Einige Versicherer bieten so genannte Rabattretter an - damit bedeutet der erste Unfall nicht gleich eine Rückstufung in eine teurere Rabattstufe.

So sparen Sie Beiträge

Weniger Prämie für Zweitwagen
Weil Fahranfänger häufiger als erfahrene Fahrzeuglenker Unfälle verursachen, verlangen KFZ-Haft­pflichtversicherer von ihnen Beitragssätze von bis zu 300 Prozent. Mit einigen Kniffen lässt sich jedoch viel Geld sparen.

Erste Möglichkeit: das Fahrzeug von den Eltern als Zweitwagen anmelden lassen. So starten Sie mit einem deutlich niedrigeren Beitragssatz. Der mit dem Zweitfahrzeug im Lauf der Zeit erworbene Prämienrabatt kann später auf Sie umgeschrieben werden. Viele Gesellschaften gewähren außerdem günstigere Einstiegstarife, wenn bereits ein Familienmitglied ein Fahrzeug beim Unternehmen versichert hat. 

Eine weitere Möglichkeit: viele Versicherer machen günstige Angebote für Autoneulinge, die bereits ein Mofa oder ein Kleinkraftrad dort versichert hatten.

Saisonkennzeichen nutzen
Sommerzeit ist Cabriozeit. Wenn Sie offen fahren und dabei sparen wollen, können Sie ein Saisonkennzeichen nutzen. Die KFZ-Versicherung zahlen Sie dann nur für den Zeitraum, in dem Ihr Fahrzeug auch zugelassen ist. Wenn Ihr Wagen dabei länger als sechs Monate pro Jahr rollt, wächst sogar der Schadenfreiheitsrabatt der Police weiter.

Die KFZ-Steuer entfällt während der Ruhemonate ebenfalls. Wird das Fahrzeug im Herbst ganz abgemeldet, bleibt der erreichte Schadenfreiheitsrabatt in der Regel erhalten, wenn man es binnen achtzehn Monaten wieder anmeldet - solange besteht bei den meisten Versicherern eine beitragsfreie Ruheversicherung.


#Camper


Versicherungen für Campingfahrzeuge

Wie andere Kraftfahrzeuge auch benötigt das Wohnmobil Versicherungsschutz.

Die Haft­pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Teilkasko sind zusätzlich Schäden am Wohnmobil selbst versichert, und zwar durch Brand, Diebstahl, Einbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Die Vollkasko zahlt sogar dann, wenn Ihr Wohnmobil bei einem von Ihnen selbst verschuldeten Unfall beschädigt oder zerstört wird.


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Wohnmobilversicherung

Wohnmobilversicherung

Finden Sie die richtige Wohnmobilversicherung
Wie andere Kraftfahrzeuge auch braucht Ihr Wohnmobil Versicherungsschutz. Die Haft­pflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt Schäden ab, die Sie am Steuer Ihres Wohnmobils anderen im Straßenverkehr zufügen. Mit der Teilkasko sind zusätzlich Schäden am Wohnmobil selbst versichert, und zwar durch Brand, Diebstahl, Einbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Die Vollkasko zahlt sogar dann, wenn Ihr Wohnmobil bei einem von Ihnen selbst verschuldeten Unfall beschädigt oder zerstört wird.

Vollkasko bietet bequemen Rundum-Schutz
Die Preise in der Wohnmobilversicherung unterscheiden sich je nach Versicherer stark. Wenn Sie zu einem günstigeren Anbieter wechseln wollen, können Sie Ihre bisherige Wohnmobilversicherung zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat kündigen. Soll der alte Vertrag am 31. Dezember enden, muss die Kündigung also bis zum 30. November beim Versicherer eintreffen. Tipp: Kündigen Sie die alte Police fristgerecht per Einschreiben, dann haben Sie einen sicheren Nachweis über die rechtzeitige Kündigung in der Hand.


Wohnwagenversicherung

Wohnwagenversicherung

Wohnwagenversicherung: Die Haft­pflicht ist besonders günstig
Die Haft­pflichtversicherung ist für Wohnwagen besonders preiswert, weil in angehängtem Zustand bereits Versicherungsschutz durch die Kfz-Haft­pflicht des Zugfahrzeugs besteht. Die Wohnwagenversicherung ersetzt deshalb nur Schäden durch den nicht angehängten Wohnwagen, beispielsweise wenn Sie den Anhänger von Hand rangieren und dabei das Eigentum Anderer beschädigen.

Schließen Sie für hochwertige Wohnanhänger auch Kaskoschutz ab
Mit der Teilkasko sind Schäden am Wohnwagen durch Diebstahl, Brand, Einbruch, Sturm, Blitzschlag, Hagel und Überschwemmung abgedeckt. Die Vollkasko bietet zusätzlich Schutz, wenn Sie Ihren Wohnanhänger durch einen selbstverschuldeten Unfall beschädigen. Der Beitrag für Teilkasko oder Vollkasko richtet sich nach Wert und Modell Ihres Wohnwagens, die Preise unterscheiden sich je nach Versicherer stark. Wie in der Kfz-Versicherung bekommen Sie auch in der Wohnwagenhaftpflicht und -vollkasko umso höheren Rabatt, je länger Sie unfallfrei versichert sind.


#Versicherungskennzeichen


Versicherungskennzeichen

Für Moped, Roller, E-Scooter und Co.

Alle Jahre wieder, am 1. März beginnt das aktuelle Versicherungsjahr für die Kenn­zeichen und Plaketten für Mofas, Mopeds und E-Scooter. Die aktuellen Kenn­zeichen verlieren dann ihre Gültigkeit. Wer ab März nahtlos weiterfahren möchte, sollte sich rechtzeitig um neue Kenn­zeichen bemühen.




Ich bin gerne für Dich da!

Achim Keller

Ver­sicherungs­makler

Nürnberger Straße 15
92533 Wernberg-Köblitz

  09604 909820


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