Versicherungen für die Gesundheit


Kranken­ver­si­che­rungen

Als unabhängiger Ver­sicherungs­makler biete ich ganzheitliche Beratung und Betreuung zu allen relevanten Versicherungsthemen.

Hierzu gehört auch die private Kranken­ver­si­che­rung. Wie die private Vollversicherung kann die Kranken-Zusatzversicherung durch individuelle Tarifwahl an persönlichen Bedürfnisse angepasst werden.

Beratungstermin vereinbaren


Mehr zu den Krankenzusatz und Vollversicherungstarifen

Um den Versicherungsschutz perfekt zu gestalten, führe ich eine umfassende Risikobewertung durch. Hol dir dein persönliches Versicherungspaket vom Experten.


Private Krankenvollversicherung

Private Krankenvollversicherung

Krankenzusatzversicherung

Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Schöne Zähne

Schöne Zähne

Krankentagegeld

Krankentagegeld

Pflegeversicherung

Pflege­ver­si­che­rung

Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung


PKV


Krankenvollversicherung

Privat versichert

Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenver­sichern zu lassen.

Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine Entscheidung sollte sorgfältig getroffen werden, da sie sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirkt. Die private Kranken­ver­si­che­rung bietet ein Leistungsspektrum, das – je nach Tarif – oft über das Mindestniveau der gesetzlichen Kassen hinausgeht.


Weitere Informationen zur privaten Kranken­ver­si­che­rung

Persönliches Vergleichsangebot anfordern!


PKV-Vorurteile im Faktencheck: Ja, aber… Die fünf häufigsten Mythen über die private Kranken­ver­si­che­rung

PKV-Vorurteile im Faktencheck: Ja, aber… Die fünf häufigsten Mythen über die private Krankenversicherung

Zu teuer, im Alter unbezahlbar, überflüssig – die Vorurteile gegenüber der privaten Kranken­ver­si­che­rung (PKV) sind so alt wie das duale System selber. Doch was ist wirklich dran an solchen Behauptungen? Hier finden Sie Antworten auf die fünf häufigsten Vorurteile.

Vorurteil 1: Die Leistungen der gesetzlichen Kassen reichen doch aus

Fakt ist: Die Leistungen der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung (GKV) sind für alle Mitglieder zum größten Teil identisch und im Sozialgesetzbuch V geregelt. Danach müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die GKV garantiert also die medizinische Grundversorgung, wobei Leistungen im Rahmen von Gesetzesänderungen gekürzt oder gestrichen werden können. Wer mehr möchte, muss eine private Zusatzversicherung abschließen.

Im Gegensatz dazu überlässt die private Kranken­ver­si­che­rung ihren Versicherten selbst die Entscheidung darüber, wie sie sich im Einzelfall behandeln lassen wollen. Vielfach werden dabei bereits Kosten für neue Behandlungsmethoden übernommen, die in der GKV noch gar nicht vorgesehen sind. Privatversicherte profitieren in der Regel außerdem von höheren Zahnleistungen oder einer Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Ein weiterer Vorteil: Die vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben die ganze Zeit über gleich und können nicht eingeschränkt werden. Die Beiträge richten sich unter anderem nach Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn und dem gewählten Tarif. Durch die Wahl eines Selbst­behalts (Selbstbeteiligung) lassen sich die monatlichen Kosten reduzieren.

Vorurteil 2: Die Beiträge in der PKV steigen ständig

Fakt ist: Es ist zwar richtig, dass viele PKV-Anbieter für 2022 eine Beitragserhöhung angekündigt haben. Im Schnitt sollen die Kosten um 4,1 Prozent steigen. Im Beitragsvergleich mit der GKV schneidet die PKV jedoch nach wie vor sehr gut ab. Laut PKV-Spitzenverband lagen die Beitragseinnahmen in der PKV zwischen 2012 und 2022 je Versichertem bei durchschnittlich 2,6 Prozent pro Jahr. In der GKV liegt der Wert bei 3,3 Prozent.

Anders als vielfach angenommen, dürfen Versicherer die PKV-Beiträge auch nicht nach Gutdünken erhöhen. Dazu gibt es gesetzliche Regelungen. Eine Beitragsanpassung darf nur erfolgen, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um einen bestimmten Prozentsatz höher liegen als ursprünglich kalkuliert. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Prozentsatz von maximal 10 Prozent. In manchen Tarifen ist vertraglich ein niedrigerer Schwellenwert vereinbart. Ob eine entsprechende Abweichung vorliegt, kontrolliert ein unabhängiger Treuhänder.

Jede Kranken­ver­si­che­rung, egal ob gesetzlich oder privat, ist von den steigenden Gesundheitskosten betroffen und muss früher oder später ihre Beiträge anpassen. Man spricht von einer medizinischen Inflation: Die Lebenserwartung der Menschen steigt beständig. Hinzu kommen die immer besseren Behandlungsmöglichkeiten. Die medizinische Inflation beträgt inzwischen etwa 5 bis 6 Prozent pro Jahr. Die Beitragssteigerungen in der PKV liegen jedoch häufig darunter.

Vorurteil 3: Im Alter sind die Prämien nahezu unbezahlbar

Fakt ist: Die PKV wird nicht teurer, weil der Versicherungsnehmer älter wird. Vielmehr ist das bereits in den heutigen Beiträgen einkalkuliert. Alle, die ab dem Jahr 2000 in die PKV gekommen sind, zahlen einen sogenannten gesetzlichen Zuschlag, dessen angesparte Summe ihnen im Alter wieder zugute kommt und ihre Beiträge dämpft. Dieser Zuschlag verteuert den jeweiligen Monatsbeitrag zunächst um 10 Prozent. Ab dem 60. Lebensjahr muss der Zuschlag nicht länger gezahlt werden, dann verringert sich automatisch der Monatsbeitrag entsprechend. Auch die meisten Privatversicherten, die schon vor 2000 in der PKV waren, haben ihre Verträge um diese Vorsorge ergänzt.

Mit Renteneintritt entfallen außerdem die Beiträge für das Krankentagegeld, die für viele Versicherte einen größeren Teil des Monatsbeitrags ausmachen. Im Fall der Fälle ist es zudem möglich, in einen günstigeren Tarif zu wechseln, ohne dass die Altersrückstellungen verloren gehen.

Vorurteil 4: PKV ist für Familien ungeeignet

Fakt ist: Eine beitragsfreie Familienversicherung wie es sie in der GKV gibt, sehen die Tarife der privaten Anbieter nicht vor. Dennoch kann dieses Vorurteil entkräftet werden. Denn zum einen bietet die PKV Kindern ebenfalls mehr Leistungen an als sie in der gesetzlichen Absicherung vorhanden sind. Zum anderen gibt es zunehmend Tarife mit Leistungsbausteinen für die Familie, wie Beitragsfreiheit oder Beitragsrückerstattungen in der Elternzeit. Zudem erhalten Beamte für die Absicherung ihrer Sprösslinge ebenfalls eine Beihilfe ihres Dienstherrn. Hinzu kommt: Auch in der GKV muss sich eine Ehepartner selbst ver­sichern, sobald er mehr als geringfügig beschäftigt ist.

Vorurteil 5: Ein Wechsel zurück in die GKV ist nicht möglich

Fakt ist: Das stimmt nicht in jedem Fall. Allerdings ist ein häufiger Wechsel zwischen den Systemen nicht so einfach und auch nicht gewollt. Es soll so unterbunden werden, dass beispielsweise junge Menschen von den umfangreicheren Leistungen der PKV zu günstigeren Konditionen profitieren und später, wenn sie älter und meist kränker sind und höhere Kosten verursachen, die Solidargemeinschaft der GKV belasten. Ein Wechsel für Menschen ab 55 Jahren ist daher tatsächlich nahezu unmöglich.

Sobald jedoch ein versicherungspflichtiges Einkommen erzielt wird, das unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (64.350 Euro für 2022) liegt, kann ein Beschäftigter in die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung wechseln. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Angestellter nicht mehr Voll-, sondern Teilzeit arbeitet.


#KV-Zusatz


Kranken­zusatz­ver­si­che­rungen

Die Lücken im Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen werden immer größer.

Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte die Versorgung durch einen guten Ergänzungsschutz auf Privatniveau bringen – egal ob Angestellter, Arbeiter, Selbstständiger, Hausfrau, freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse.


Weitere Informationen zu den Kranken­zusatz­ver­si­che­rungen

Persönliches Vergleichsangebot anfordern!


Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Krankenzusatzversicherung

Das Modell: Sie bleiben Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und schließen zusätzlich eine Kranken-Zusatzversicherung ab, die Ihre Leistungsansprüche auf privates Niveau anhebt.

Wie in der privaten Vollversicherung können Sie die Kranken-Zusatzversicherung durch individuelle Tarifwahl an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Mit einer solchen Police lassen sich beispielsweise die Eigenbeteiligungen für Medikamenten- und Behandlungskosten vollständig abfedern.

Wichtige Lücken schließen

Mit den aktuellen Einschnitten in die gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung wird die Kluft zwischen Kassen- und Privatpatient noch größer. Nicht jeder kann in die Private wechseln - mit einem privaten Ergänzungsschutz zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung können Sie aber wichtige Lücken schließen.

Die private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung kommt für Kosten auf, die nicht oder nicht vollständig von den gesetzlichen Kassen übernommen werden - z.B. für hochwertigen Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, Naturheilverfahren, für die Vorzugsbehandlung im Krankenhaus und für ärztliche Leistungen im Ausland.

Ob ambulante, stationäre oder Zahnbehandlung - welche Leistungen Sie zusätzlich privat absichern sollten, hängt von Ihren persönlichen Ansprüchen ab. Vergleichen Sie in Ruhe - denn oft ist das Angebot, das Ihre Kasse macht, teurer als der leistungsgleiche Tarif eines privaten Krankenversicherers.

Leistungsumfang

Sie können ganz individuell aussuchen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Es steht eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung - mit so genannten stationären Tarifen können Sie beispielsweise die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Eigenbeteiligung bei Kur- und Klinikaufenthalten ver­sichern.

Auch ein Krankenhaus-Tagegeld oder Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit kann vereinbart werden. Die Kosten für alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopathie, für Zuzahlungen zu Medikamenten oder für medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte lassen sich mit ambulanten Tarifen auffangen.

Angesichts der Leistungskürzungen der gesetzlichen Kassen ist auch die Absicherung von Zahnersatz und Sehhilfen sinnvoll. Eine Pflege-Zusatzversicherung bietet finanziellen Schutz im Pflegefall.

Die private Auslandsreise-Kranken­ver­si­che­rung zahlt die vollen Behandlungskosten im Ausland und im Ernstfall den teuren Krankentransport zurück nach Hause. Je nach gewähltem Tarif können Sie all diese Leistungen Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechend kombinieren.

Gesetzlich, Privat oder Zusatz?

Alternative Versicherungsmöglichkeiten
Wer in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung pflichtversichert ist, kann sich für relativ niedrige monatliche Beiträge Zusatzleistungen sichern. Für andere wiederum ist die private Kranken­ver­si­che­rung die günstigere Alternative.  

Gesetzliche + Zusatztarif oder private Vollversicherung?
Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der Leistungen von gesetzlicher Kranken­ver­si­che­rung, privater Kranken­ver­si­che­rung und Kranken­zusatz­ver­si­che­rung.

  Gesetzliche KV Krankenzusatztarif Private KV
Im Krankenhaus (stationär)
Auswahl des Krankenhauses Nächstgelegenes geeignetes Krankenhaus, keine Privatkliniken Je nach Tarif freie Klinikwahl. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen Freie Auswahl, auch Privatkliniken. Kurkliniken mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.
Unterbringung im Krankenhaus Mehrbettzimmer, Versicherter zahlt Selbstbeteiligung Ein- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbar Ein- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbar
Behandelnder Arzt Diensthabender Arzt Je nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt) Je nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt
Arzthonorare für Krankenhaus-
behandlungen
Arzthonorare in den GKV-Fallpauschalen enthalten Je nach Tarif höhere Erstattung als in der GKV Je nach Tarif bis zum Höchstsatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ)
Leistungen niedergelassener Ärzte
Auswahl des Arztes Beschränkt auf Kassenärzte Freie Arztwahl versicherbar Freie Arztwahl, sofern kein Hausarztmodell vereinbart
Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte Im Wesentlichen Erstattung von Versichertenpauschalen Je nach Tarif umfangreicher als GKV, z.B. Zuzahlungen und Praxisgebühr versicherbar Je nach Tarif deutlich höhere Kostenübernahme als GKV, Erstattung nach privatärztlicher Gebührenordnung (GOÄ)
Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.) Hilfsmittel nur in einfacher Ausführung, Zuzahlung erforderlich. Kostenübernahme für Sehhilfen nur bis zum 18. Lebensjahr Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich
Vorsorge-
untersuchungen
Eingeschränkte Vorsorge-
untersuchungen, z.B. Krebs-Früherkennung ab 20 bei Frauen, ab 35 bei Männern
Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall) Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall)
Psychotherapie Nach vorheriger Genehmigung durch GKV Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 % Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 %
Heilpraktiker-
leistungen
Keine Heilpraktiker-leistungen Behandlung durch Heilpraktiker ist versicherbar Behandlung durch Heilpraktiker ist versicherbar
Zahnarztleistungen
Zahn-
behandlung
100% nur für zugelassene Leistungen Je nach Tarif bis zu 100% für nicht von der GKV erstattete Leistungen Je nach Tarif bis zu 100% für alle Leistungen
Zahnersatz 50 bis 65% der günstigsten Regelversorgung Je nach Tarif bis zu 100% auch für modernen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz Je nach Tarif bis zu 100% auch für modernen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz
Zahnarzthonorare Nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung tarifabhängig bis zu 100% Je nach Tarif bis zum Höchstsatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOZ)

Wer sollte sich ver­sichern

Die Lücken im Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen werden immer größer. Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte seine Versorgung durch einen guten Ergänzungsschutz auf Privatniveau bringen - egal ob Angestellter, Arbeiter, Selbstständiger, Hausfrau, freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse.

Wer bereits eine private Kranken-Vollversicherung besitzt, sichert sich Extra-Leistungen am besten durch den Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif bei seinem privaten Krankenversicherer. Ob und in welchem Leistungsumfang zusätzliche Absicherungen notwendig sind, hängt von Ihren individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen ab.

Sinnvoll ist die private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung für alle, die sich erstklassige medizinische Leistungen sichern und ihre finanzielle Belastung im Krankheitsfall verringern wollen.

Thema Kosten

Die Beiträge in der Kranken­zusatz­ver­si­che­rung werden auf der Grundlage von Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet.

Je früher Sie also eine Private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung abschließen, desto günstiger ist auch der Beitrag.

Versicherer beurteilen den Gesundheitszustand
Allerdings informieren sich die privaten Krankenversicherer vor dem Abschluss einer Kranken­zusatz­ver­si­che­rung über Ihren Gesundheitszustand. Bei der Antragsstellung werden Ihnen Fragen nach Krank­hei­ten in den letzten Jahren, Unfällen, Klinikaufenthalten oder Zahnbehandlungen gestellt.

Für schwerwiegende oder noch nicht ausgeheilte Erkrankungen verlangen die Versicherer oft einen Beitragszuschlag oder schließen einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz aus. Nicht jede Gesellschaft beurteilt die Risiken gleich - der Vergleich lohnt auf jeden Fall.

Beiträge steuerlich absetzbar
Aufwendungen für eine private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung lassen sich übrigens steuerlich geltend machen: Krankenhaustagegeld und Krankengeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und lassen sich in Grenzen als Sonderausgaben absetzen. Das gleiche gilt für die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung.

Bessere Zahnversorgung

Der Eigenanteil der gesetzlich Krankenversicherten an Zahnbehandlungen und Zahnersatz steigt mit jeder neuen Gesundheitsreform.

Die gesetzlichen Kassen bezahlen nur noch einen befundorientierten Festzuschuss - ganz gleich, ob man sich für die Mindestversorgung entscheidet oder einen Zahnersatz will, der auch ästhetischen Ansprüchen gerecht wird.

Mit einer privaten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung können Sie die Leistungslücke zwischen tatsächlichen Zahnersatzkosten und der Kassenerstattung schließen - wahlweise anteilig oder vollständig. Je nach Tarif werden Implantate, Keramikinlays und Verblendungen erstattet, auch Kosten für Zahn- und Kieferregulierung (Zahnspangen) können voll abgesichert werden. Zahnzusatztarife sind bei manchen Anbietern allerdings nicht alleine versicherbar, sondern nur in Verbindung mit stationären oder ambulanten Grundtarifen.

Laufende Behandlungen werden nicht erstattet
Vor Abschluss eines Zahnzusatztarifs verlangt der Versicherer in der Regel eine Untersuchung durch den behandelnden Zahnarzt, für fehlende Zähne wird meist ein Beitragszuschlag erhoben. Bereits eingeleitete Zahnersatzmaßnahmen sind bei allen Anbietern von der Leistung ausgeschlossen. Außerdem erstatten die Versicherer im Regelfall erst nach Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten.


#Zahn


Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Schöne Zähne sind teuer. Hochwertigen Zahnersatz zahlen Kassenpatienten zum großen Teil aus der eigenen Tasche.

Die private Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung hilft, die Kosten niedrig zu halten. Bis zu 100 Prozent des Eigenanteils werden je nach Anbieter und Tarif erstattet. Je nach Vertrag leistet die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für Zahnersatz, Implantate, Keramikverblendungen und Inlays. Hochwertige Tarife zahlen sogar regelmäßige Zahnreinigung und Kieferorthopädie.


Die häufigsten Zahnbehandlungen und durchschnittliche Kosten

bild


Weitere Informationen zu den Zahnzusatztarifen

Persönliches Vergleichsangebot anfordern!


Warum sie so wichtig ist : Immer mehr Deutsche haben eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

Warum sie so wichtig ist : Immer mehr Deutsche haben eine Zahnzusatzversicherung

Zahntarife zählen seit Jahren zu den populärsten Zusatzversicherungen überhaupt. Laut PKV-Spitzenverband nahm die Zahl der Policen 2019 um etwa 389.000 Versicherte oder 2,4 Prozent zu. Insgesamt haben damit aktuell rund 16,4 Millionen Deutsche eine private Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung.

Die Beliebtheit dieser Absicherung hat gute Gründe. Seit 2005 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei Zahnbehandlungen nur noch die medizinisch notwendigen Basiskosten. Selbst für den einfachsten Zahnersatz müssen Patienten ohne Zusatzpolice bis zur Hälfte der Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Bei hochwertigen Lösungen wie Implantaten steigt der Eigenanteil auf bis zu 90 Prozent der Behandlungskosten. Von den durchschnittlichen Kosten für ein Implantat von etwa 3500 Euro tragen Patienten also rund 3150 Euro selbst – pro Sanierungsfall.

Zusatzversicherung trägt bis zu 90 Prozent der Zahnersatzkosten

Versicherer übernehmen nach Abzug des geringen Kostenanteils der gesetzlichen Krankenkasse zwischen 75 und 90 Prozent der Zahnersatzrechnung. Im genannten Beispiel würde die Zusatzversicherung gut 2800 Euro der Implantatkosten übernehmen, der Eigenanteil des Patienten sänke dadurch auf nur noch rund 350 Euro. Neben Zahnersatz deckt die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung auch bis zu 90 Prozent der Kosten für andere Zahnbehandlungen wie Inlays oder Wurzelbehandlungen ab und bezuschusst darüber hinaus prophylaktische Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung.

Je nach individuellen Wünschen und Bedürfnissen lässt sich der Versicherungsschutz weiter ausbauen. Bei Kindern ist beispielsweise häufig ein Baustein für kieferorthopädische Behandlungen sinnvoll, bei Älteren sollte der Versicherungsschwerpunkt dagegen auf möglichst hohen Zahnersatzleistungen liegen.

Warum sich die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung auch für Ältere lohnt

Die Kosten für Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen starten bereits unter zehn Euro im Monat für junge Erwachsene. Mit zunehmendem Alter wird der Schutz teurer, weil das Risiko kostspieliger Behandlungen steigt. Ein 50-Jähriger muss mit monatlichen Kosten von mindestens 30 Euro rechnen.

Angesichts der hohen Behandlungskosten und der geringen Regelversorgung der gesetzlichen Kassen rechnet sich eine Zahnzusatzpolice dennoch auch für Ältere in vielen Fällen. Der Beitrag zahlt sich buchstäblich aus, wenn innerhalb der ersten zehn Versicherungsjahre hochwertiger Zahnersatz notwendig wird.

Wer dagegen keinen Wert auf eine ästhetische Zahnersatzlösung legt und mit einer kostengünstigen Standardversorgung zufrieden ist, benötigt nicht unbedingt eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung. Denn der Eigenanteil bei schlichten Brücken ist überschaubar. Eine Zusatzpolice lohnt sich dennoch, wenn in kürzerer Zeit mehrere Zähne nach Standardverfahren saniert werden müssen. In solchen Fällen steigt der Eigenanteil in der Summe schnell auf mehrere tausend Euro. Mit Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung stünden Patienten meist auch hier finanziell besser da, zumal die gesetzlichen Krankenkassen ihre Leistungen im Bereich der zahnärztlichen Versorgung stetig weiter einschränken.

Sofortiger Schutz ohne Wartezeit

Wichtig beim Neuabschluss einer Zahnzusatzpolice: In der Regel gewährt der Versicherer keine Leistungen für laufende oder bereits absehbare Zahnbehandlungen.

Bei der Mehrzahl der Zusatzversicherer beginnt mit dem Vertragsabschluss auch der Leistungsanspruch. Sie verzichten auf eine Wartezeit und gewähren ihren Kunden sofortigen Schutz ab Vertragsunterschrift. Meist gelten jedoch zunächst Leistungsbegrenzungen, bevor der volle Versicherungsschutz eintritt. Ein Grund mehr für Patienten, sich frühzeitig mit dem Abschluss einer guten und günstigen Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung zu befassen, bevor teure Behandlungen notwendig werden.


#KT


Krankentagegeld 

Wer länger als sechs Wochen krank ist, bekommt vom Arbeitgeber kein Gehalt mehr.

Danach gibt es nur noch Geld von der Krankenkasse - 70 Prozent des Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom letzten Nettolohn. Bei längerer Erkrankung kann man deshalb finanziell ins Schwimmen kommen.


Was passiert, wenn ich länger krank bin?

Im Krankheitsfall ist Dein Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen verpflichtet,
den vollen Lohn auszuzahlen. Bei längerer Erkrankung oder im
Falle der Erwerbsunfähigkeit musst Du hingegen deutliche Abschläge hinnehmen.

bild


Zusatzversicherung: Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld – das sind die Unterschiede

Zusatzversicherung: Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld – das sind die Unterschiede

Wenn Sie über die Absicherung Ihrer Arbeitskraft nachdenken, stellt sich auch die Frage, was im Falle einer längeren Erkrankung sinnvoll wäre. Denn gesetzlich vorgeschrieben ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für sechs Wochen. Manchmal leisten Unternehmen freiwillig darüber hinaus. In einigen Tarifverträgen ist zudem vereinbart, dass der Arbeitgeber das Krankengeld der Krankenkasse bis zum Nettolohn aufstockt.

Leistungen der Krankentagegeld-Versicherung

Dauert dieselbe Krankheit länger, muss nach sechs Wochen bei der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung das sogenannte Krankengeld beantragt werden. Da das jedoch nur bei 70 Prozent des letzten Brutto-Gehalts – beziehungsweise maximal 90 Prozent des Netto-Gehalts – liegt, entsteht hier in aller Regel ein Defizit. Das kann durch eine private Vorsorge aufgestockt werden, nämlich mit einer Krankentagegeld-Versicherung.

Diese Policen sind auch wichtig für diejenigen, die nicht in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung versichert sind. Denn sie bekommen auch kein Krankengeld. Privat Krankenversicherte müssen daher einen entsprechenden Tarif abschließen. Um diese Versicherungsleistung dann zu erhalten, genügt es, ein ärztliches Attest über den Zeitraum der Krankheit bei der Versicherung einzureichen.

Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld: die wichtigsten Unterschiede 

Nicht zu verwechseln ist die Krankentagegeld-Versicherung jedoch mit der Krankenhaustagegeld-Versicherung. Das kleine Wörtchen „Haus“ macht hier einen riesigen Unterschied in der Bedeutung beider Absicherungen.

Die Krankentagegeld-Versicherung springt ein, sobald die Krankheit länger als sechs Wochen andauert. Wie hoch das Krankentagegeld sein sollte, hängt von den individuellen monatlichen Ausgaben ab. Es muss nicht unbedingt das gesamte Nettoeinkommen abgesichert werden. Übersteigen die Kosten das Krankengeld der Krankenkasse, kann die Krankentagegeld-Versicherung diese Lücke schließen. Krankengeld und Krankentagegeld zusammen dürfen jedoch das bisherige Netto-Gehalt nicht überschreiten.

Insbesondere für Besserverdienende ist wichtig zu wissen, dass das Krankengeld der Kasse begrenzt ist. Der Grund dafür liegt in der Beitragsbemessungsgrenze. Damit wird auch der Tagessatz des Krankengelds gedeckelt (rund 109 Euro, Stand 2020). Zudem muss der Versicherte beachten, dass von den 70 Prozent noch die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflege­ver­si­che­rung abgezogen werden. Das sind aktuell zusätzlich rund 12 Prozent.

Die Krankenhaustagegeld-Versicherung dagegen kommt ausschließlich für Zuzahlungen und sonstige Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt auf. Wenn Sie stationär in eine Klinik aufgenommen werden, müssen Sie täglich eine Zuzahlung leisten. Dafür würden Sie aus einer Krankenhaustagegeld-Versicherung den bei Vertragsabschluss vereinbarten Betrag erhalten.

Welche Absicherung ist nun sinnvoll?

Hier gibt es keine allgemeingültige Antwort. Es kommt ganz auf den Einzelfall an, die persönlichen Wünsche und Vorstellungen sowie das Nettoeinkommen. Allerdings empfehlen Verbraucherschützer gesetzlich Krankenversicherten die zusätzliche Absicherung einer längeren Krankheit über das Krankentagegeld. Von einer Krankenhaustagegeld-Versicherung dagegen raten sie eher ab.

Privatversicherte müssen auf ihren Tarif achten, um die Krankentagegeld-Versicherung nutzen zu können. Meist ist sie enthalten. Hier kann noch gewählt werden, ob die Versicherung erst nach sechs Wochen einspringt oder eventuell bereits nach der vierten Woche. Das hängt davon ab, wie lange der Privatversicherte die Zeit ohne Einkünfte überstehen kann.

Beamte benötigen grundsätzlich keine Krankentagegeld-Versicherung. Ihr Dienstherr zahlt die Bezüge auch bei einer Krankheit weiter – unbefristet.


#Pflege


Pflege­zusatzver­si­che­rung

Es gibt drei Varianten der ergänzenden Pflege­ver­si­che­rung:

  • Die Pfle­ge­ren­tenversicherung zahlt je nach Hilfsbedarf eine monatliche Rente aus, sobald Sie pflegebedürftig werden – je nach gewähltem Tarif schon ab Pflegegrad 1.
  • Die Pflegekostenversicherung erstattet nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung die verbleibenden Kosten, je nach Vereinbarung bis zu 100 Prozent.
  • Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag.

Weitere Informationen für eine Pflege­ver­si­che­rung

Persönliches Vergleichsangebot anfordern!


Pflege­ver­si­che­rung

Pflegeversicherung

Gute Pflege ist teuer - die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung reicht oft nicht aus
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen. Gut zwei Millionen Deutsche brauchen ständig Pflege. Zwei Drittel werden zu Hause betreut, ein Drittel stationär. Die gesetzliche Pflege­ver­si­che­rung deckt die Kosten oft nicht annähernd. Ein Heimplatz kostet durchschnittlich 3.000 Euro im Monat, davon tragen Sie als Pflegebedürftiger rund die Hälfte selbst. Diese Kosten können Sie mit einer Pflege-Zusatzversicherung absichern.

Schützen Sie sich mit einer ergänzenden privaten Pflege­ver­si­che­rung
Es gibt drei Varianten der ergänzenden Pflege­ver­si­che­rung: Die Pfle­ge­ren­tenversicherung zahlt je nach Hilfsbedarf eine monatliche Rente aus, sobald Sie pflegebedürftig werden - je nach gewähltem Tarif schon ab Pflegegrad 1. Die Pflegekostenversicherung erstattet nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung die verbleibenden Kosten, je nach Vereinbarung bis zu 100 Prozent. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen vereinbarten Betrag für jeden Pflegetag.

Tipp: Der Staat belohnt Ihre private Zusatzvorsorge. Die Beiträge zu Ihrer ergänzenden privaten Pflege­ver­si­che­rung können Sie in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen absetzen.


#GKV


Gesetzlich versichert

Die Basisleistungen der gesetzlichen Krankenversicherer sind weitestgehend gleich.

Viele Kassen bieten unterschiedliche Extras
Für Kassenkunden sind besonders die angebotenen Extraleistungen von Bedeutung, wenn es um die Entscheidung für einen bestimmten Krankenversicherer geht: Viele Kassen bezahlen zusätzlich zur medizinischen Basisversorgung auch Akupunktur und Naturheilkunde, Gesundheitskurse oder besondere Impfungen.


Angebot und Vergleich anfordern!

Erhalten Sie hier Ihr persönliches Vergleichsangebot.


Ich bin gerne für Dich da!

Achim Keller

Ver­sicherungs­makler

Nürnberger Straße 15
92533 Wernberg-Köblitz

  09604 909820


Impressum · Datenschutz · Erstinformation · Beschwerden · Cookies
Achim Keller Ver­sicherungs­makler hat 4,96 von 5 Sternen 76 Bewertungen auf ProvenExpert.com