Tierversicherung

Hundehalter-Haft­pflichtversicherung


Hundebesitzer haften für Schäden, die der Vierbeiner verursacht!

Für viele sind Sie alltägliche Begleiter, aber auch immer für eine Überraschung gut und da kann es teuer werden. Jeder Hund benötigt Auslauf und trifft auf andere Artgenossen. Kommt es im Spiel zu einer Beißattacke und ein Hund muss durch einen Tierarzt behandelt werden, muss man damit rechnen, dass der geschädigte Hundehalter einen Schadensersatzanspruch fordert. Wird der Vierbeiner sogar Verursacher eines Verkehrsunfalls, können leicht Schäden in Millionenhöhe entstehen – im Falle eines Per­sonenschadens sogar bis zu mehreren Millionen.

Gut zu wissen: Für jeden Schaden, den ihr Hund verursacht, gilt: Die Privathaftpflicht kommt dafür nicht auf! Denn als Hundebesitzer ist man für alle Schäden des Tieres verantwortlich und haftet mit seinem Privatvermögen. Nur eine Hundehalter-Haft­pflichtversicherung schützt vor hohen Entschädigungsleistungen.

Der Abschluss einer Hundehaftpflicht­versicherung ist in jeden Fall sinnvoll, um sich gegen entstandene Schäden abzusichern, die der Hund verursachen kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen kleinen oder einen großen Hund handelt, ob er alt oder jung ist oder ob ihr Hund bereits von klein auf eine Hundeschule besucht hat.


Das leistet die Hunde­halter­haft­pflicht!


Per­sonenschäden

Ein Per­sonenschaden liegt vor, wenn der Hund einen Mensch verletzt oder gar tötet. Klassische Folgen eines Per­sonenschadens sind Schmerzensgeldforderungen sowie Arzt- und Heilbehandlungskosten. Gerade bei Per­sonenschäden ist eine ausreichend hohe Versicherungssumme wichtig, denn im schlimmsten Fall trägt der Geschädigte dermaßen schlimme Verletzungen davon, dass er einer lebenslangen Pflege bedarf.

Sachschäden

Beschädigt oder zerstört der Hund beispielsweise den Teppich des Nachbarn, spricht man von einem Sachschaden. Gleiches gilt, wenn der Hund einen Fahrradfahrer umwirft und dabei dessen Fahrrad beschädigt wird. Der Hundehalter muss in solchen Fällen für Ersatz sorgen bzw. die Reparaturkosten übernehmen. Mit einer entsprechenden Absicherung übernimmt die Versicherung diese Kosten.

Vermögensschäden

Ein Vermögensschaden ist meist die Folge eines Per­sonen- oder Sachschaden. Es gibt allerdings auch Vermögensschäden, die entstehen, ohne dass eine Person oder eine Sache direkt zu Schaden kam. Der Verdienstausfall einer geschädigten Person ist ein klassischer Vermögensschaden. Auch hier übernimmt die Versicherung die Kosten.


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