Als Halter haften Sie gesetzlich verschuldensunabhängig für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht – auch dann, wenn Sie selbst nichts falsch gemacht haben.
Auch der bestens erzogene Hund kann einmal einen Unfall verursachen: ein Fahrradsturz, ein beschädigter Gartenzaun oder ein Personenschaden beim Spaziergang. Als Tierhalter haften Sie dafür unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen. Ich vergleiche für Sie die passenden Tarife, ohne Bindung an eine einzelne Gesellschaft.
Drei Gründe, warum diese Versicherung für jeden Hundehalter zur Grundausstattung gehört.
Als Halter haften Sie gesetzlich verschuldensunabhängig für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht – auch dann, wenn Sie selbst nichts falsch gemacht haben.
In zahlreichen Bundesländern und Kommunen ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde bereits gesetzlich vorgeschrieben, teils generell, teils für bestimmte Rassen oder Listenhunde.
Ein Sturz durch einen unangeleinten Hund, ein beschädigtes Fahrrad oder ein Personenschaden bei einem Spaziergang können schnell hohe Schadenssummen verursachen.

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Ein Drittel aller Hundebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Hundehalter-Haftpflichtversicherung - leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist dringend zu empfehlen, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Hundehalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Hund Dritten zufügt. Wichtige Leistungsbausteine sind:
In vielen Bundesländern und Kommunen ja, teils generell, teils nur für bestimmte Rassen. Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht ist sie aufgrund der unbegrenzten Haftung in jedem Fall empfehlenswert.
Nein, Schäden durch Hunde sind in der privaten Haftpflichtversicherung grundsätzlich ausgeschlossen und benötigen einen eigenen Tierhalterhaftpflicht-Vertrag.
Solche Schäden sind über die Tierhalterhaftpflichtversicherung mitversichert, sofern der eigene Hund den Schaden verursacht hat.
Die meisten Tarife bieten eine Auslandsdeckung, insbesondere für Reisen innerhalb Europas. Details zu eventuellen Einschränkungen sollten vor Abschluss geprüft werden.
Für als gefährlich eingestufte Rassen gelten oft höhere Mindestdeckungssummen oder zusätzliche behördliche Anforderungen. Manche Versicherer schließen bestimmte Rassen auch grundsätzlich aus.
Nicht zwangsläufig – viele Anbieter bieten spezielle Tarife für die Mehrhundehaltung an, die wirtschaftlicher sein können als mehrere Einzelverträge.
Lassen Sie uns gemeinsam klären, welche Deckungssumme und Bausteine zu Ihrer Haltungssituation passen – verständlich, ohne Verkaufsdruck.
Persönliche Beratung, die wirklich passt. Marktvergleich ohne Interessenkonflikt. Seit 2002 in der Oberpfalz.