Ich vergleiche für Sie die Tarife zahlreicher Gesellschaften und finde das Angebot, das wirklich zu Ihrem Hund passt – statt Ihnen nur ein einzelnes Produkt anzubieten.
Deckungssummen bis zu 50 Millionen Euro
Mietsachschäden inklusive
Welpen beitragsfrei mitversichert
Auch der bestens erzogene Hund kann einmal einen Schaden verursachen – und als Halter haften Sie dafür unbegrenzt und unabhängig von eigenem Verschulden. Ich vergleiche für Sie die passenden Tarife über zahlreiche Gesellschaften hinweg, ohne Bindung an eine einzelne Gesellschaft.
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Vier Gründe, warum sich eine persönliche Beratung lohnt, statt selbst im Tarifdschungel zu suchen.
Ich vergleiche für Sie die Tarife zahlreicher Gesellschaften und finde das Angebot, das wirklich zu Ihrem Hund passt – statt Ihnen nur ein einzelnes Produkt anzubieten.
Die stundenlange Recherche durch den Tarifdschungel nehme ich Ihnen ab – inklusive der wichtigen Details im Kleingedruckten, die im Ernstfall entscheiden.
Auch nach Vertragsabschluss bin ich Ihr Ansprechpartner – bei Fragen, Vertragsänderungen oder im Schadensfall.
Als erfahrener Versicherungsmakler kenne ich die Fallstricke der Hundehaftpflichtversicherung genau und weise Sie gezielt darauf hin, etwa bei Listenhunden oder Mietsachschäden.
Als Hundehalter haften Sie nach § 833 BGB verschuldensunabhängig für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht – auch dann, wenn Sie selbst nichts falsch gemacht haben.
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann ausreichen, und schon steht eine Schadensersatzforderung im Raum, die schnell existenzbedrohende Höhen erreichen kann.
| Ereignis | Typische Schadenshöhe |
|---|---|
| Personenschaden durch Hundebiss (inkl. Schmerzensgeld, Behandlung, Verdienstausfall) | bis zu mehreren Hunderttausend Euro |
| Sturz durch unangeleinten Hund mit Knochenbruch | ca. 15.000–30.000 Euro |
| Verkehrsunfall durch ausgebüxten Hund | bis zu mehreren Zehntausend Euro |
| Zerbissene Einrichtung in der Ferienwohnung | ca. 1.000–5.000 Euro |
| Beschädigtes Fahrrad oder E-Bike | ca. 500–3.000 Euro |
In sechs Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht bereits gesetzlich vorgeschrieben, etwa in Berlin und Hamburg. In vielen anderen Bundesländern, darunter Bayern, besteht die Pflicht zumindest für als gefährlich eingestufte Rassen (Listenhunde). Mecklenburg-Vorpommern ist derzeit das einzige Bundesland ohne jegliche Versicherungspflicht. Unabhängig von der gesetzlichen Regelung in Ihrem Bundesland ist der Abschluss aufgrund der unbegrenzten Halterhaftung für jeden Hundehalter dringend empfehlenswert.
Nein, Schäden durch Hunde sind in der privaten Haftpflichtversicherung grundsätzlich ausgeschlossen und benötigen einen eigenen Tierhalterhaftpflicht-Vertrag.
In Bayern besteht die Versicherungspflicht theoretisch nur für Halter von als gefährlich eingestuften Hunden. Behörden können jedoch für jeden Hund einen Haftpflicht-Nachweis verlangen, weshalb der Abschluss generell empfehlenswert ist.
Solche Schäden sind über die Tierhalterhaftpflichtversicherung mitversichert, sofern der eigene Hund den Schaden verursacht hat.
Bei den meisten Anbietern sind Welpen bis zu einem Jahr beitragsfrei über den Vertrag der Elterntiere oder direkt beitragsfrei mitversichert. Details unterscheiden sich je nach Gesellschaft.
Für als gefährlich eingestufte Rassen gelten oft höhere Mindestdeckungssummen oder zusätzliche behördliche Anforderungen. Manche Versicherer schließen bestimmte Rassen auch grundsätzlich aus – ich zeige Ihnen, welche Anbieter auch Listenhunde versichern.
Bei guten Tarifen ja. Das sollte beim Vertragsabschluss ausdrücklich geprüft werden, ebenso wie das Hüten durch Freunde oder Familie.
Der Beitrag liegt meist im niedrigen zweistelligen Bereich pro Monat und hängt von Deckungssumme, Selbstbeteiligung und teils der Hunderasse ab. Ein individuelles Angebot erstelle ich Ihnen gerne im Beratungsgespräch.
Lassen Sie uns gemeinsam klären, welche Deckungssumme und Bausteine zu Ihrer Haltungssituation passen – verständlich, ohne Verkaufsdruck.
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