direkt zum Seiteninhalt

Hunde­halter­haft­pflichtversicherung für Ihre Sicherheit

Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen, wenn Ihr Hund einen Schaden verursacht

Auch ein gut erzogener Hund kann sich unerwartet verhalten. Verursacht er einen Per­sonen-, Sach- oder Vermögensschaden, können hohe Kosten auf Sie zukommen. Eine Hunde­halter­haft­pflichtversicherung übernimmt berechtigte Ansprüche im Rahmen des Vertrags und wehrt unberechtigte Forderungen für Sie ab.

Vereinbaren Sie jetzt Ihre persönliche Beratung zur Hunde­halter­haft­pflichtversicherung.

 

Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre gesetzliche Haft­pflicht als Tierhalter. Damit ist übrigens in bestimmten Fällen auch die Haft­pflicht weiterer Per­sonen eingeschlossen.

Die gesetzliche Haft­pflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haft­pflichtversicherung versichert. Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die Grundlagen

Ein Drittel aller Pferde- und Hundebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Tierhalter-Haft­pflichtversicherung - leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden.

Eine Tierhalter-Haft­pflichtversicherung ist für die Halter größerer Tiere dringend zu empfehlen, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder der von ausgerissenen Pferden verursachte Verkehrsunfall können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Tierhalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Leistungsumfang

Die Tierhalter-Haft­pflichtpolice ersetzt Sachschäden, außerdem die meist wesentlich teureren Per­sonenschäden sowie Vermögensschäden wie z.B. Verdienstausfall, die Dritten durch Ihr Tier entstehen - bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Versichern können Sie Hunde, Pferde, Ponys, Maultiere, Esel oder Rinder. Übrigens: bei vielen Versicherern verringert sich der Beitrag für jedes zusätzliche Tier gegenüber einem Einzelvertrag.

Pferdehalter, die in Vereinen organisiert sind, können von Gruppenversicherungen profitieren. Auch wer bei der gleichen Gesellschaft noch eine weitere Versicherung hat, bekommt häufig Rabatt.

Versicherungsschutz auch, wenn andere mit Ihrem Hund unterwegs sind
Die Hunde­halter­haft­pflicht leistet auch, wenn das versicherte Tier mit einer anderen Person als dem Hundehalter selbst unterwegs ist - ganz gleich, ob der Geschädigte ein Mensch oder ein anderes Tier ist.

Für Schäden, die einem Tierhalter durch sein eigenes Tier entstehen, zahlt die Versicherung allerdings ebensowenig, wie für absichtlich herbeigeführte Schäden. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel weltweit - in Europa zeitlich unbegrenzt und weltweit meist ein Jahr.

Tiere mit Versicherungspflicht

Schäden durch zahme Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen sind in Ihrer Privathaftpflichtversicherung geschützt - doch Schäden durch Kleintiere sind selten.

Viel öfter werden Per­sonen- oder Sachschäden von größeren Tieren verursacht. Nicht ohne Grund sind deshalb Hunde, Pferde, Rinder, Wildtiere und solche, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, aus der Privathaftpflicht des Eigentümers ausgeschlossen.

Tierunfälle können teuer werden
Eine separate Tierhalterhaftpflicht ist für die Halter größerer Tiere unbedingt empfehlenswert und in manchen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder ein von ausgerissenen Pferden verursachter Verkehrsunfall können kräftig ins Geld gehen. In einigen Bundesländern wie Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt ist eine Hunde­halter­haft­pflichtversicherung vorgeschrieben, in anderen Bundesländern besteht nur für Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind, eine Versicherungspflicht.

Als Tierhalter sind Sie im Rahmen der Gefährdungshaftung immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder nicht.

Extraleistungen

Die Grundleistungen der Tierhalterhaftpflicht sind bei allen Anbietern vergleichbar - ersetzt werden Per­sonen- und Sachschäden an Dritten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Einige Versicherer übernehmen allerdings auch zusätzliche Leistungen. Je nach Tarif können Welpen des versicherten Hundes bis zum Alter von 6 Monaten beitragsfrei mitversichert sein. Auch die Teilnahme an Hundeschlittenrennen sowie das Training dafür sind je nach Anbieter im Versicherungsschutz enthalten.

Auch Fohlen können mitversichert sein
In der Pferdehalterversicherung sind in umfassenden Tarifen auch die Fohlen des versicherten Pferdes bis zum Alter von 12 Monaten versichert. Die Teilnahme an Pferderennen und Turnieren inklusive Training kann ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sein. 

Das gleiche gilt für private Kutschfahrten einschließlich gelegentlicher unentgeltlicher Per­sonenbeförderung. Wer regelmäßig und gegen Bezahlung Kutschfahrten durchführt, benötigt allerdings einen besonderen gewerblichen Haft­pflichtschutz.


Tierhalterhaftpflichtversicherung ver­gleichen

Als Tierhalterin oder Tierhalter haften Sie für Schäden, die Ihr Tier verursacht. Vergleichen Sie verschiedene Tarife und Leistungen und finden Sie eine passende Absicherung für Ihr Tier und Ihre persönliche Situation.

Jetzt Tierhalterhaftpflichtversicherung ver­gleichen


Verwandte Themen:


Häufige Fragen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung

Haftet die Privathaftpflichtversicherung nicht bereits für meinen Hund?

Nein, Schäden durch Hunde sind in der privaten Haft­pflichtversicherung grundsätzlich ausgeschlossen und benötigen einen eigenen Tierhalterhaftpflicht-Vertrag.

Ist eine Hundehaftpflichtversicherung in Bayern Pflicht?

In Bayern besteht die Versicherungspflicht theoretisch nur für Halter von als gefährlich eingestuften Hunden. Behörden können jedoch für jeden Hund einen Haft­pflicht-Nachweis verlangen, weshalb der Abschluss generell empfehlenswert ist.

Was passiert, wenn mein Hund einen anderen Hund verletzt?

Solche Schäden sind über die Tierhalterhaftpflichtversicherung mitversichert, sofern der eigene Hund den Schaden verursacht hat.

Sind Welpen automatisch mitversichert? 

Bei den meisten Anbietern sind Welpen bis zu einem Jahr beitragsfrei über den Vertrag der Elterntiere oder direkt beitragsfrei mitversichert. Details unterscheiden sich je nach Gesellschaft.

Was ist bei Listenhunden zu beachten?

Für als gefährlich eingestufte Rassen gelten oft höhere Mindestdeckungssummen oder zusätzliche behördliche Anforderungen. Manche Versicherer schließen bestimmte Rassen auch grundsätzlich aus – ich zeige Ihnen, welche Anbieter auch Listenhunde ver­sichern.

Ist der Besuch der Hundeschule mitversichert?

Bei guten Tarifen ja. Das sollte beim Vertragsabschluss ausdrücklich geprüft werden, ebenso wie das Hüten durch Freunde oder Familie.

Was kostet eine Hundehaftpflichtversicherung?

Der Beitrag liegt meist im niedrigen zweistelligen Bereich pro Monat und hängt von Deckungs­summe, Selbstbeteiligung und teils der Hunderasse ab. Ein individuelles Angebot erstelle ich Ihnen gerne im Beratungsgespräch.


AK

Hallo! 👋

Wie kann ich Ihnen helfen? Gerne berate ich Sie persönlich weiter.

Telefon +49 9604 909820 WhatsApp Direkt schreiben
Erstinformation gemäß §15 VersVermV Vor der Kontaktaufnahme bitte die Erstinformation lesen und speichern.